Nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 galt „Cuius regio, eius religio“ – wessen Gebiet, dessen Religion, das heißt, Landesherren konnten für ihre Untertanen bindend die Religion festlegen.
Mit dieser Sitte brach 1662 Graf Friedrich III. zu Wied, als er für die 1653 gegründete Planstadt Neuwied, im Gegensatz zu Altwied und seiner Burg direkt am Rhein liegend, die Religionsfreiheit einführte und damit für Zuzug verschiedenster Menschen und Religionsgemeinschaften (Brüdergemeine, Menonniten…) in die neue Stadt sorgte. Alter Friedhof Neuwied weiterlesen