Ich habe zur Novellierung des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz letztes Jahr einen Artikel geschrieben. Der SWR geht in einem aktuellen Beitrag darauf ein, was sich verändert hat – und das ist erstmal nicht viel. So habe es “erst 42 genehmigte Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn gegeben. Das entspreche nur einem Tausendstel der Sterbefälle.”
(Hier spielt möglicherweise aber auch rein, daß Flußbestattungen wegen des Niedrigwassers im Sommer ausgesetzt worden waren.)
Andererseits scheint es eine höhere Nachfrage nach Aufbewahrung oder Beisetzung der Asche “zuhause” zu geben – das mache 2% der Sterbefälle aus; Aufmacher des Artikels ist eine Frau, die ihre Mutter im Garten beerdigt hat.
Ich bin mir nach wie vor unsicher, was ich davon halten soll. Ich begrüße Freiheit und Eigenverantwortlichkeit, glaube aber auch, daß es letztlich immer von den Angehörigen abhängt, was mit der Asche passiert: das beschriebene Garten-Grab ist ein sehr positives Beispiel; das Gegenteil wäre eine im Schrank verstaubende Urne, die per Wohnungsräumung später einfach im Müll landet. Letztlich hängt die Einschätzung daran, ob man mit dem Tod, mit einer toten Person ethische und religiöse Ansichten verkoppelt.
Spannend wäre eine Diskussion dieser modernisierten Bestattungspraxis im Vergleich mit § 168 StGB – Störung der Totenruhe. Darin geht es ja um das “Wegnehmen” der Asche oder “beschimpfenden Unfug” damit – ja, das StGB hat manchmal altertümliche Formulierungen. Gemeint ist: die Totenruhe ist ein hohes Gut, das über fast 2000 Jahre christlicher Kultur in Form von Körperbestattungen sichergestellt werden sollte. Dann kam auch in westlichen Gesellschaften die (vorchristliche) Urnenbestattung wieder in Mode – vermutlich auch bedingt durch den immensen Preisunterschied der Bestattungsformen. Vom Urnengrab über Kolumbarien war der Weg vorgezeichnet: die Urne zuhause, die freie Verfügung über die Urne.
Das bedeutet in letzter Konsequenz, daß die Verantwortung für den die Totenruhe wahrenden Umgang mit der Asche aus den Händen staatlicher Regularien an die Hinterbliebenen übergeben wird. “Friedhofsschändungen” können öffentlich ermittelt und verfolgt werden, bei der Urne im Privatgemach geht das nicht. (Und nur darüber sprechen wir, denn z.B. bei Flußbestattungen ist die Asche ja sowieso “weg”.)
Und während Tote früher an einem gemeinsamen, sichtbaren, öffentlich zugänglichen Ort bestattet wurden, kann der Mensch nun vorab entscheiden, daß er im Garten beigesetzt werden möchte, mit allem, was dann an Unwägbarkeiten bleibt: Verkauf des Grundstückes, neue Besitzer, “Entsorgung” des ungewünschten Grabes, Neugestaltung des Gartens…
Ich bin nicht grundsätzlich misanthrop, habe jedoch wenig Vertrauen in die Moral meiner Mitmenschen. Daher komme ich mehr und mehr zum Schluß, daß diese Lockerung des Bestattungsrechts notwendige Regularien aushöhlt und Beliebigkeit herstellt – und damit möglicherweise “Störungen der Totenruhe” fahrlässig erlaubt.
Kommentiere gerne, was DU dazu denkst. Rush out.